Allgemeine Geschäftsbedingungen
Scale2Boss · Thorsten Carl
Stand: 30.07.2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen
Scale2Boss · Thorsten Carl (Einzelunternehmen)
Inhaber: Thorsten Carl
Marktstraße 31, 41363 Jüchen, Deutschland
Telefon: +49 (0) 1578 1719 089
E-Mail: thorsten@scale2boss.com
USt-IdNr.: DE233154870
(nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde”) über die im Rahmen des Online-Angebots des Anbieters unter https://www.scale2boss.com angebotenen Produkte und Dienstleistungen geschlossen werden.
- Der Anbieter ist ein Einzelunternehmen. Alleiniger Inhaber und allein verantwortliche Person für sämtliche Leistungen, Angebote und Inhalte ist Thorsten Carl. Weitere Gesellschafter, Mitinhaber oder mitverantwortliche Personen bestehen nicht.
- Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss verbindlich, dass er als Unternehmer handelt und die Leistungen für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bezieht.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- KI-Agent im Sinne dieser AGB bezeichnet eine vom Anbieter entwickelte und konfigurierte Anwendung, die auf der Plattform der Anthropic, PBC (Claude) betrieben wird und dort technisch als sogenannter „Skill“ eingerichtet wird. Die Bezeichnungen „KI-Agent“, „Agent” und „Skill“ werden in diesen AGB synonym verwendet.
- Done-4-You-Einrichtung bezeichnet die Einrichtung der gelieferten KI-Agenten durch den Anbieter im Anthropic-Konto des Kunden bis zum einsatzbereiten Zustand.
- Beratungsmonat bezeichnet den jeweils mit dem Vertragsbeginn korrespondierenden Monatszeitraum bei laufend abgerechneten Produkten.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
- Der Kunde gibt durch das Absenden seiner Bestellung über das Online-Bestellformular oder durch sonstige verbindliche Erklärung in Textform ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Erklärungen im Verlauf eines Beratungsgesprächs werden vom Anbieter im Anschluss in Textform bestätigt; erst diese Bestätigung dokumentiert das Angebot.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden den Vertragsschluss in Textform (per E-Mail) ausdrücklich bestätigt. Frühere Handlungen des Anbieters, insbesondere die Bereitstellung von Zugangsdaten oder der Beginn der Einrichtung, gelten nicht als konkludente Annahme.
- Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Nichtanwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes
- Die unter §§ 5 bis 9 beschriebenen Produkte des Anbieters sind keine Fernlehrgänge im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Der Anbieter erbringt im Rahmen seiner Produkte:
- die Lieferung und Einrichtung von KI-Agenten im Anthropic-Konto des Kunden,
- die Bereitstellung schriftlicher Bedienungsanleitungen und kurzer Bedienungsvideos zu diesen KI-Agenten,
- technischen Support zur Bedienung der KI-Agenten,
- individuelle, anlassbezogene Strategieberatung im Rahmen einzelner gebuchter Produkte (insbesondere Produkt 1).
- Es findet keine strukturierte Wissensvermittlung im Sinne eines Lehrgangs statt. Es gibt keinen vordefinierten Lehrplan, keine Module mit aufeinander aufbauenden Lerneinheiten, keine Lernzielkontrolle, keine Prüfungen und keine Erfolgskontrolle des Lernens durch den Anbieter.
- Soweit im Rahmen des Produkts 1 (1:1 Scale-Mentor) oder im Rahmen von Onboarding- und Support-Terminen synchrone Live-Kommunikation stattfindet, werden hiervon keine Aufzeichnungen erstellt und/oder dem Kunden zur Verfügung gestellt. Eine räumliche Trennung im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG liegt damit nicht vor.
- Die in der Bedienungsdokumentation enthaltenen schriftlichen Anleitungen und kurzen Bedienungsvideos beschreiben ausschließlich die technische Bedienung der gelieferten KI-Agenten im Anthropic-Konto des Kunden. Sie stellen keine systematische Vermittlung von Marketing-, Akquise- oder sonstigem fachlichen Wissen dar.
§ 5 Produkt 1 – 1:1 Scale-Mentor
- Der Anbieter erbringt für den Kunden persönliche Beratungs- und Sparringsleistungen zu konkreten Geschäftssituationen des Kunden, insbesondere zu Themen des Marketings, der Akquise, der Angebotsgestaltung, der Kundengespräche und der strategischen Weichenstellung. Die Beratung erfolgt durch Thorsten Carl persönlich.
- Die Beratungsleistung umfasst pro Beratungsmonat:
- in der Regel zwei (2) Beratungs-Calls von je 60 Minuten Dauer, durchgeführt per Videokonferenz (Zoom oder vergleichbare Plattform), live und ohne Aufzeichnung. Weitere Termine können nach Bedarf des Kunden und Verfügbarkeit des Anbieters vereinbart werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht;
- ergänzenden Beratungszugang per E-Mail oder Messenger zur Klärung kurzer Fragen, in einem Umfang von bis zu fünf (5) Anfragen pro Beratungsmonat mit Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
- Die Beratungsleistung versteht sich als anlassbezogene Beratung zu konkreten Geschäftsentscheidungen des Kunden. Sie ist keine strukturierte Schulung und keine Wissensvermittlung im Sinne des FernUSG. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Beratung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Vergütung beträgt 497,00 EUR netto pro Monat, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Mindestlaufzeit beträgt drei (3) Monate. Sie beginnt mit dem auf den Vertragsschluss folgenden Werktag. Die Mindestlaufzeit wird im Bestellprozess sowie in der Auftragsbestätigung gesondert hervorgehoben.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag monatlich zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung während der Mindestlaufzeit ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Beratungs-Calls sind vom Kunden selbständig über das vom Anbieter bereitgestellte Buchungssystem zu vereinbaren. Nicht in einem Beratungsmonat in Anspruch genommene Calls verfallen ersatzlos und können nicht in den Folgemonat übertragen werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Termin-Stornierungen durch den Kunden bedürfen einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden, andernfalls gilt der Termin als wahrgenommen. Bereits gezahlte monatliche Vergütungen werden nicht erstattet, gleich aus welchem Grund Calls in einem Beratungsmonat nicht in Anspruch genommen wurden, einschließlich der Fälle einer Kündigung des Vertrags.
- Soweit der 1:1 Scale-Mentor als Bestandteil eines anderen Produkts (Produkt 3 oder Produkt 5) enthalten ist, gelten die Absätze 1 bis 3 und 7 entsprechend. Es entsteht insoweit keine eigene Mindestlaufzeit und keine gesonderte Vergütungspflicht; die Regelungen des jeweiligen Produkts gehen vor.
§ 6 Produkt 2 – Scale2Boss Solo-Agent
- Der Anbieter liefert dem Kunden einen vom Kunden ausgewählten KI-Agenten aus dem Standard-Portfolio des Anbieters gemäß § 10 Abs. 1 in einer für den Kunden konfigurierten Form. Die Lieferung erfolgt schlüsselfertig (Done-4-You) in das Anthropic-Konto des Kunden.
- Die Auswahl erfolgt aus dem Standard-Portfolio der zwölf (12) KI-Agenten gemäß § 10 Abs. 1. Die beiden Bonus-Agenten gemäß § 10 Abs. 2 sind nicht einzeln erhältlich und nicht Bestandteil dieses Produkts.
- Die Vergütung beträgt 497,00 EUR netto einmalig, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Lieferung umfasst die einmalige Einrichtung des gewählten KI-Agenten sowie eine schriftliche Bedienungsanleitung und eine Einweisung in die Handhabung. Eine fortlaufende Wartung oder ein laufender Support sind nicht Bestandteil dieses Produkts. Anpassungen an Funktions- oder Formatänderungen seitens Anthropic sind nicht geschuldet und können gesondert beauftragt werden.
- Der Kunde stellt dem Anbieter den für die Einrichtung erforderlichen Zugang zu seinem Anthropic-Konto zur Verfügung. Die Einrichtungsdauer richtet sich nach der Verfügbarkeit dieser Mitwirkungsleistungen des Kunden.
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eingerichteten KI-Agenten in seinem Anthropic-Konto nach Maßgabe des § 20.
§ 7 Produkt 3 – AI-Revenue-Engine
- Der Anbieter richtet für den Kunden ein System zur KI-gestützten Akquise im Anthropic-Konto des Kunden ein und liefert dieses im einsatzbereiten Zustand. Der Lieferumfang umfasst:
- den KI-Agenten Social Seller zur Kontaktaufnahme über Direktnachrichten und zur Terminvereinbarung;
- den KI-Agenten Sales Assistant, der aus Lead-Profil und Gesprächsverlauf ein Pre-Call-Briefing und einen individuellen Verkaufsleitfaden erstellt;
- das Sales-Cockpit zur Gesprächsführung, individuell auf den jeweiligen Interessenten zugeschnitten;
- die Done-4-You-Einrichtung des gesamten Systems im Anthropic-Konto des Kunden;
- 30 Tage 1:1 Begleitung, entsprechend einem (1) vollen Monat 1:1 Scale-Mentor gemäß § 5 Abs. 1 bis 3 und 7. Der Begleitungszeitraum beginnt mit Lieferung des eingerichteten Systems. Eine Mindestlaufzeit oder eine Kündigung ist insoweit nicht erforderlich; der Zeitraum endet nach 30 Tagen automatisch. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfordert eine gesonderte Buchung des Kunden.
- Die Vergütung beträgt 1.997,00 EUR netto einmalig, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alternativ kann Ratenzahlung gemäß § 15 in zwölf (12) Monatsraten zu je 197,00 EUR netto vereinbart werden.
- Die Lieferung des eingerichteten Systems erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang aller für die Einrichtung erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden (insbesondere Kontozugang, Zielgruppen- und Positionierungsangaben).
- Die KI-gestützte Ansprache von Kontakten erfolgt ausschließlich durch den Kunden in eigener Verantwortung. Der Anbieter führt keine Akquise für den Kunden durch, versendet keine Nachrichten im Namen des Kunden und schuldet keine bestimmte Anzahl an Leads, Antworten, Terminen oder Verkaufsabschlüssen. § 19 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 8 Produkt 4 – KI-Agenten-Flatrate
- Der Anbieter liefert dem Kunden das vollständige Agenten-Portfolio in einer auf den Kunden konfigurierten Form, importiert in das Anthropic-Konto des Kunden. Die Lieferung umfasst:
- die zwölf (12) KI-Agenten des Standard-Portfolios gemäß § 10 Abs. 1;
- die zwei (2) Bonus-Agenten gemäß § 10 Abs. 2, die ausschließlich im Rahmen dieses Produkts sowie des Produkts 5 erhältlich sind.
- Der Anbieter erbringt zusätzlich:
- die schlüsselfertige Done-4-You-Einrichtung aller KI-Agenten nach Vorliegen aller erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden;
- 12 Monate technischen Support für Einrichtung und Handhabung der KI-Agenten. Der technische Support umfasst die Beantwortung technischer Fragen zur Bedienung der gelieferten KI-Agenten sowie deren Anpassung an etwaige Format- oder Funktionsänderungen seitens Anthropic im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet.
- Die Vergütung beträgt 2.997,00 EUR netto einmalig, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alternativ kann Ratenzahlung gemäß § 15 in zwölf (12) Monatsraten zu je 297,00 EUR netto vereinbart werden.
- Der 12-monatige technische Support beginnt mit Lieferung der eingerichteten KI-Agenten. Nach Ablauf der 12 Monate endet der Anspruch auf technischen Support ohne weitere Mitteilung. Eine bereits laufende Bearbeitung von Support-Anfragen, die vor Ablauf der 12 Monate eingegangen sind, wird abgeschlossen. Eine Verlängerung kann gesondert vereinbart werden.
- Strategische Beratungsleistungen zu Marketing-, Akquise- oder Geschäftsentscheidungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des technischen Supports. Sie können gesondert im Rahmen des Produkts 1 (1:1 Scale-Mentor) gebucht werden.
- Soweit in Produktbeschreibungen, Werbematerialien oder Vertriebsgesprächen Erfahrungswerte einzelner Bestandskunden genannt werden, handelt es sich ausdrücklich nicht um zugesicherte Eigenschaften, Beschaffenheitsvereinbarungen oder geschuldete Leistungen des Anbieters. Der wirtschaftliche Erfolg der Nutzung der gelieferten KI-Agenten hängt wesentlich von der Branche, der Marktpositionierung und der eigenen Mitwirkung des Kunden ab und liegt insoweit außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
§ 9 Produkt 5 – All-In-Bundle
- Das All-In-Bundle umfasst:
- die vollständigen Leistungen des Produkts 4 (KI-Agenten-Flatrate) gemäß § 8, einschließlich beider Bonus-Agenten und 12 Monate technischer Support;
- die vollständigen Leistungen des Produkts 3 (AI-Revenue-Engine) gemäß § 7 mit Social Seller, Sales Assistant und Sales-Cockpit;
- drei (3) Monate 1:1 Scale-Mentor gemäß § 5 Abs. 1 bis 3 und 7, entsprechend 90 Tagen persönlicher Betreuung, ohne Aufpreis;
- die Done-4-You-Einrichtung des gesamten Systems.
- Für den enthaltenen 1:1 Scale-Mentor gilt: Abweichend von § 5 Abs. 5 entsteht durch diese Bonusleistung keine eigene Mindestlaufzeit. Der Betreuungszeitraum beginnt mit Lieferung des eingerichteten Systems und ist innerhalb von sechs (6) Monaten ab Lieferung in Anspruch zu nehmen. Eine Übertragung auf Dritte oder eine Auszahlung als Geldwert ist ausgeschlossen. Der Zugang endet nach Ablauf der drei Monate automatisch ohne Kündigung. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfordert eine gesonderte Buchung des Kunden. Der im Produkt 3 enthaltene Monat 1:1 Scale-Mentor geht in den drei Monaten auf und wird nicht zusätzlich gewährt.
- Die Vergütung beträgt 3.997,00 EUR netto einmalig, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alternativ kann Ratenzahlung gemäß § 15 in zwölf (12) Monatsraten zu je 397,00 EUR netto vereinbart werden.
- Die Bestimmungen der §§ 7 und 8 gelten für das All-In-Bundle entsprechend.
- Die im Rahmen des Bundles enthaltenen Bonusleistungen sind nicht separat zurückgebbar und nicht als Gutschrift verwertbar. Eine teilweise Rückerstattung bei nicht in Anspruch genommenen Bonusleistungen erfolgt nicht.
§ 10 Agenten-Portfolio
- Das Standard-Portfolio umfasst zum Zeitpunkt des Stands dieser AGB die folgenden vierzehn KI-Agenten:
- Business Engine – Zielgruppen- und Angebotsentwicklung, Psychografik, Marktpositionierung, Value-Stack und Preislogik.
- Social Media Agency – Content-Ideen, Content-Strategie, plattformspezifische Beiträge und Redaktionsplanung.
- Sales Assistant – Pre-Call-Briefing, individueller Verkaufsleitfaden und Sales-Cockpit.
- Lead Generator – Lead-Diagnose, Homepage-Audit, Conversion-Empfehlungen und Website-Brief.
- Funnel-Master – Value Ladder, Funnel-Diagnose, Webinar-Skript, E-Mail-Sequenzen und Wettbewerbsanalyse.
- Social Seller – Direktnachrichten und Kommentare für Kaltakquise und Terminvereinbarung.
- Copywriter – Hooks, Landing-Page- und Preisseiten-Copy, Textoptimierung, Humanisierung und Voice-Extraktion.
- E-Mail-Agent – Newsletter, E-Mail-Sequenzen, Follow-Ups, Betreffzeilen und Zustellbarkeit.
- Offer Creator – Angebots-Audit, Value-Stack, Garantien und Preisarchitektur.
- SEO & GEO Expert – Keyword-Recherche, SEO-Audit, Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen und SEO-Content.
- Ads Performer – Wettbewerbsanalyse, Anzeigentexte, Kampagnenstrategie und Video-Ad-Varianten.
- Marketing Legends – Beratungsmodul mit fünf Marketing-Denkschulen und abschließender Synthese.
- Die folgenden zwei Bonus-Agenten sind ausschließlich im Rahmen der Produkte 4 und 5 erhältlich und nicht einzeln als Solo-Agent buchbar:
- Launch-Scout – Recherche zu aktuellen Themen, Nutzernachfrage, Schmerzpunkten und Zielgruppensprache.
- YouTube-Architekt – Themenfindung, Thumbnail-Text, Titel, Skript und Videobeschreibung.
- Der Anbieter ist berechtigt, das Portfolio weiterzuentwickeln, einzelne KI-Agenten zu ersetzen, umzubenennen oder funktional anzupassen, soweit der Leistungsumfang für den Kunden dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Maßgeblich für den geschuldeten Lieferumfang ist das Portfolio zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ein Anspruch auf die Lieferung nach Vertragsschluss neu entwickelter KI-Agenten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
- Die Funktionsbeschreibungen in Absatz 1 und 2 sowie in der Produktübersicht des Anbieters beschreiben den Funktionsumfang der KI-Agenten. Sie enthalten keine Zusicherung eines bestimmten inhaltlichen oder wirtschaftlichen Ergebnisses.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen zur Leistungserbringung
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit Beratungsleistungen geschuldet sind, schuldet der Anbieter eine sorgfältige und fachgerechte Beratung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf nicht der Zustimmung des Kunden. Bei Einsatz von Subunternehmern, die Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sind, beachtet der Anbieter die Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Die persönliche Beratungsleistung im Rahmen des Produkts 1 wird durch Thorsten Carl persönlich erbracht.
- Inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vorgenommen werden, soweit sie das jeweilige Produkt im Kern nicht wesentlich verändern und für den Kunden zumutbar sind. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt; in diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Die Erbringung von Online-Leistungen setzt voraus, dass beim Kunden die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, geeignetes Endgerät, gegebenenfalls installierte Software) vorhanden sind. Diese Voraussetzungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung des Zugangs zu seinem Anthropic-Konto, soweit für die Einrichtung der KI-Agenten erforderlich;
- Übermittlung der für die Konfiguration erforderlichen inhaltlichen Daten (Branding, Zielgruppe, Tonalität, Positionierung, Voice-of-Customer-Daten);
- Wahrnehmung vereinbarter Onboarding-, Support- und Beratungstermine;
- Mitteilung erkannter technischer Probleme an den technischen Support.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtskonforme Nutzung der gelieferten KI-Agenten, insbesondere im Hinblick auf das anwendbare Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG), das Wettbewerbsrecht (UWG), das Recht der elektronischen Direktansprache sowie die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter-Plattformen, insbesondere der Anthropic, PBC und der jeweiligen sozialen Netzwerke.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete oder fehlende Mitwirkungshandlungen des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
- Pflichten bei der Nutzung KI-generierter Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von den gelieferten KI-Agenten generierten Inhalte vor deren Veröffentlichung oder Versendung an Dritte selbständig zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die inhaltliche Richtigkeit, die rechtliche Zulässigkeit (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht) sowie die Einhaltung anwendbarer Informations- und Kennzeichnungspflichten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer ungeprüften Veröffentlichung KI-generierter Inhalte resultieren.
§ 13 Anthropic-Konto und Token-Verbrauch
- Für den Betrieb der unter §§ 6 bis 9 beschriebenen Produkte ist ein eigenes, aktives Konto des Kunden bei der Anthropic, PBC erforderlich. Der Anbieter stellt weder ein Anthropic-Konto noch API-Tokens, Credits oder Plan-Kapazitäten bereit.
- Der Kunde schließt den Vertrag über die Nutzung der Claude-Plattform unmittelbar mit Anthropic, PBC. Es gelten insoweit ausschließlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Anthropic, PBC. Der Anbieter ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt.
- Die für den Betrieb der gelieferten KI-Agenten anfallenden Plangebühren der Claude-Plattform trägt der Kunde unmittelbar gegenüber Anthropic, PBC. Über diese Plangebühren hinaus entstehen dem Kunden für den Betrieb der gelieferten KI-Agenten keine zusätzlichen Kosten gegenüber dem Anbieter oder dritten API-Anbietern; insbesondere ist kein eigener Serverbetrieb und keine kostenpflichtige Drittanbieter-API erforderlich.
- Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten KI-Agenten mit einem leistungsstarken Sprachmodell der Anthropic, PBC arbeiten, das ein im Vergleich zu kleineren Modellen erhöhtes Token-Volumen pro Anfrage verbraucht. Der Anbieter empfiehlt als unverbindlichen technischen Hinweis und ohne vertragliche Zusicherung mindestens den Claude-Pro-Tarif, bei intensiver Nutzung den Claude-Max-Tarif. Die Einschätzung und Beschaffung des für seinen Anwendungsfall erforderlichen Tarifs obliegt ausschließlich dem Kunden.
- Eine Erschöpfung des vom Kunden gewählten Tarifs, Kontingent-Limitierungen, vorübergehende oder dauerhafte Sperrungen, Preisänderungen oder Funktionsänderungen der Anthropic-Plattform liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters. Dadurch entstehende Beeinträchtigungen, Mehraufwände oder Ausfälle bei der Nutzung der gelieferten KI-Agenten begründen keine Leistungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter.
- Eine Auftragsverarbeitung durch den Anbieter im Sinne des Art. 28 DSGVO findet im Regelbetrieb nicht statt, da Anthropic als Auftragsverarbeiter unmittelbar im Auftrag des Kunden tätig wird. Soweit im Rahmen der Einrichtung personenbezogene Daten Dritter durch den Anbieter verarbeitet werden, gilt § 23.
§ 14 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche im Angebot des Anbieters genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist, sofern nicht anders in Textform vereinbart, wie folgt fällig:
- bei Einmalprodukten (Produkte 2, 3, 4 und 5): vollständig im Voraus innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nicht Ratenzahlung gemäß § 15 vereinbart ist;
- bei monatlich abgerechneten Produkten (Produkt 1): jeweils zum Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus.
- Der Anbieter kann den Beginn der Leistungserbringung vom vorherigen Eingang der Zahlung oder von einem gültigen SEPA-Lastschriftmandat abhängig machen.
- Folgende Zahlungsarten werden angeboten: Überweisung (SEPA), SEPA-Lastschrift, Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe sowie PayPal. Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten auszuschließen, insbesondere bei Ratenzahlung.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen bei monatlich abgerechneten Produkten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Leistungen vorübergehend zu sperren. Bei Einmalprodukten ist eine technische Sperrung bereits ausgelieferter KI-Agenten nicht möglich; der Anbieter bleibt insoweit auf die Geltendmachung der Forderung sowie auf die Aussetzung des technischen Supports beschränkt. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von einer Sperrung oder Aussetzung unberührt.
- Kosten, die dem Anbieter durch vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften entstehen, trägt der Kunde. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
- Rechnungsforderungen können vom Anbieter an Dritte (zum Beispiel Inkassodienstleister, Factoring-Unternehmen) abgetreten werden.
§ 15 Ratenzahlung
- Für die Produkte 3, 4 und 5 kann anstelle der Einmalzahlung eine Ratenzahlung über zwölf (12) Monatsraten vereinbart werden. Die Ratenhöhe ergibt sich aus § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 3. Sämtliche Raten verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vereinbarung einer Ratenzahlung bedarf der Textform und wird in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Ratenzahlung zu gewähren.
- Die erste Rate ist mit Vertragsschluss fällig. Die weiteren elf Raten sind jeweils zum gleichen Kalendertag der folgenden Monate fällig. Die Ratenzahlung stellt eine Zahlungserleichterung dar; sie begründet kein Dauerschuldverhältnis und kein Kündigungsrecht. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der Nutzung der gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Tilgung fort.
- Der Gesamtbetrag der Ratenzahlung kann den Einmalpreis übersteigen. Der jeweils maßgebliche Gesamtbetrag wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt.
- Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen sofort zur Zahlung fällig.
- Der Kunde kann den Restbetrag jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig vollständig ablösen.
- Der technische Support gemäß § 8 Abs. 2 sowie die Betreuungsleistungen gemäß §§ 7 und 9 werden bei Ratenzahlung unverändert ab Lieferung erbracht und sind nicht an den Fortschritt der Ratenzahlung gekoppelt. Bei Zahlungsverzug gilt § 14 Abs. 6.
§ 16 Ausschluss von Widerrufs-, Rückgabe- und Rückerstattungsrechten
- Der Vertrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen (§ 1 Abs. 3). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die §§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung.
- Über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (§ 17) und die Funktionsgarantie (§ 18) hinaus räumt der Anbieter dem Kunden kein Rückgabe- oder Rückerstattungsrecht ein. Insbesondere bestehen nicht: ein freiwilliges Widerrufs- oder Rückgaberecht, eine Geld-zurück-Garantie, eine Zufriedenheitsgarantie, ein Probemonat oder Testzeitraum mit Rückerstattungsanspruch sowie eine anteilige Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass die unter §§ 6 bis 9 beschriebenen Produkte einmalige Einrichtungs- und Lieferleistungen umfassen, deren wesentlicher wirtschaftlicher Wert mit der Lieferung vollständig realisiert ist. Die Einrichtung erfolgt durch individuelle Konfiguration auf den Kunden, einschließlich der Verarbeitung von Token-Volumen über die Anthropic-Plattform zur Kalibrierung, zum Test und zur Integration der gelieferten KI-Agenten. Diese Leistungen sind nach Erbringung nicht reversibel.
- Bei monatlich abgerechneten Produkten erfolgt keine anteilige Erstattung für den laufenden Abrechnungsmonat, gleich aus welchem Grund die Leistung im laufenden Monat nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird. Bereits geleistete Zahlungen werden auch dann nicht erstattet, wenn der Kunde nach Wirksamwerden einer Kündigung die Leistung nicht mehr in Anspruch nimmt.
- Bei Produkt 1 bleibt die Vergütungspflicht für die volle dreimonatige Mindestlaufzeit (§ 5 Abs. 5) auch dann bestehen, wenn der Kunde während der Mindestlaufzeit kündigt oder die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Eine anteilige Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Beratungsleistungen erfolgt nicht. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, bleibt der Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung der für die Restlaufzeit bereits geleisteten Zahlungen unberührt.
- Die Regelungen dieses Paragraphen lassen das gesetzliche Recht des Kunden unberührt, bei Vorliegen von Mängeln im Sinne von § 17 nach erfolglosem Nacherfüllungsversuch nach den gesetzlichen Vorschriften zu mindern oder zurückzutreten.
§ 17 Gewährleistung
- Soweit die Leistungen Mängel aufweisen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
- Bei der Lieferung von KI-Agenten (Produkte 2 bis 5) hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Der Anbieter wird Mängel im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Nachbesserung oder Neulieferung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung zweimalig fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
- Soweit Mängel auf unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden, auf vom Kunden eigenmächtig vorgenommenen Änderungen der Konfiguration oder auf Eingriffen Dritter beruhen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 18 30-Tage-Funktionsgarantie
- Zusätzlich zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht (§ 17) gewährt der Anbieter dem Kunden für die Produkte 2 bis 5 eine 30-Tage-Funktionsgarantie ab Lieferung der KI-Agenten. Innerhalb dieses Zeitraums beseitigt der Anbieter Funktionsmängel der gelieferten KI-Agenten, die einer ordnungsgemäßen Nutzung im Sinne der Produktbeschreibung entgegenstehen, durch Nachbesserung auf eigene Kosten und ohne erneuten Nachweis der Mangelhaftigkeit durch den Kunden.
- Die 30-Tage-Funktionsgarantie umfasst ausschließlich die Nachbesserung. Sie begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung, auf Minderung, auf Vertragsrücktritt oder auf eine sonstige Erstattung in Geld- oder Naturalform. Diese Rechte richten sich ausschließlich nach § 17 und § 16.
- Die 30-Tage-Funktionsgarantie ist ausgeschlossen, soweit:
- der Mangel auf vom Kunden vorgenommenen Änderungen der Konfiguration beruht;
- der Mangel auf unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden beruht;
- der Mangel auf Funktions-, Format- oder Schnittstellenänderungen seitens Anthropic, PBC beruht (insoweit gilt § 19 Abs. 5);
- der Mangel auf einer unzureichenden Tarifwahl des Kunden bei Anthropic, PBC beruht (insoweit gilt § 13 Abs. 5);
- die Garantie nicht innerhalb der 30-Tage-Frist gegenüber dem Anbieter geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung bedarf der Textform unter Beschreibung des Funktionsmangels.
- Die 30-Tage-Funktionsgarantie stellt ausdrücklich keine Erfolgs- oder Ergebnisgarantie dar. Insbesondere werden kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, keine bestimmte Anzahl von Erstgesprächen, Leads oder Verkaufsabschlüssen und kein bestimmter Umsatz garantiert.
§ 19 Haftung und Drittanbieter-Abhängigkeiten
- Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, auch für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Akquise-Erfolge, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Es werden weder eine bestimmte Anzahl an Leads, Antworten, Terminen oder Verkaufsabschlüssen noch ein bestimmter Umsatz oder eine bestimmte Reichweite geschuldet oder zugesichert.
- Die vom Anbieter gelieferten KI-Agenten basieren für die Sprachmodell-Funktionalität auf der Plattform der Anthropic, PBC, einschließlich Claude.ai, der Claude-Tarife und der Anthropic-API. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Funktionsänderungen, Preisänderungen oder Einstellungen dieser Drittanbieter-Dienste. Sollte die Anthropic-Plattform Dienste, APIs oder Schnittstellen wesentlich ändern oder einstellen, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, eine Anpassung vornehmen. Eine wesentliche Neukonfiguration kann gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Lösung besteht nicht.
- Soweit der Kunde die mit den gelieferten KI-Agenten erzeugten Inhalte auf Drittplattformen (zum Beispiel LinkedIn, Facebook, Instagram, YouTube, E-Mail-Provider) veröffentlicht oder versendet, liegt die Einhaltung der jeweiligen Plattform-Nutzungsbedingungen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der gelieferten KI-Agenten resultieren.
- Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
§ 20 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Sämtliche im Rahmen der Leistungen des Anbieters bereitgestellten Materialien, Agenten-Konfigurationen, Anleitungen, Bedienungsvideos, Templates und Beratungsergebnisse stehen im geistigen Eigentum des Anbieters.
- Der Kunde erhält an diesen Materialien ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb, bei laufend abgerechneten Produkten für die Dauer des jeweiligen Vertrags, bei Einmalprodukten dauerhaft, sofern der Vertrag nicht aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund (insbesondere missbräuchliche Nutzung) beendet wird.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vermietung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung der Materialien gegenüber Dritten ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters in Textform untersagt. Untersagt ist insbesondere auch die Weitergabe der Agenten-Konfigurationen an Dritte sowie deren Nutzung zur Erbringung gleichartiger Dienstleistungen gegenüber Dritten.
- Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der gelieferten KI-Agenten Inhalte erzeugt (zum Beispiel Texte, Beiträge, E-Mails), stehen ihm die hieran gegebenenfalls entstehenden Nutzungsrechte zu, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtskonforme Veröffentlichung dieser Inhalte.
§ 21 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsregelungen sind produktspezifisch geregelt:
- Produkt 1 (1:1 Scale-Mentor): Mindestlaufzeit drei (3) Monate ab Vertragsbeginn, danach monatlich kündbar zum Ende des laufenden Kalendermonats;
- Produkt 2 (Solo-Agent): Einmalkauf ohne fortlaufende Vertragsbeziehung;
- Produkt 3 (AI-Revenue-Engine): Einmalkauf ohne fortlaufende Vertragsbeziehung. Die enthaltene 30-tägige Begleitung endet automatisch nach Ablauf des Zeitraums;
- Produkt 4 (KI-Agenten-Flatrate): Einmalkauf ohne fortlaufende Vertragsbeziehung. Für den enthaltenen 12-monatigen technischen Support gilt § 8 Abs. 4;
- Produkt 5 (All-In-Bundle): Einmalkauf ohne fortlaufende Vertragsbeziehung. Für die enthaltenen Betreuungs- und Supportleistungen gelten § 8 Abs. 4 und § 9 Abs. 2.
- Eine vereinbarte Ratenzahlung gemäß § 15 begründet kein Dauerschuldverhältnis und ist nicht kündbar.
- Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail an thorsten@scale2boss.com.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen,
- schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Mitwirkungspflichten,
- missbräuchlicher Nutzung der gelieferten KI-Agenten, insbesondere unbefugter Weitergabe an Dritte.
- Bei Beendigung der Vertragsbeziehung, gleich aus welchem Grund, wird der Anbieter sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Lead-Datensätze innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Das Nutzungsrecht des Kunden an den bei Einmalprodukten gelieferten KI-Agenten (§ 20 Abs. 2) bleibt von der Beendigung unberührt, sofern die Beendigung nicht aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt.
§ 22 Vertraulichkeit
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Konfigurationen) während und nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei vor Vertragsschluss bereits bekannt waren,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen offenzulegen sind.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenzkunden zu nennen sowie anonymisierte Erfahrungswerte und Fallbeispiele zu veröffentlichen.
§ 23 Datenschutz
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter https://www.scale2boss.com/datenschutz abrufbar ist.
- Der Kunde verarbeitet personenbezogene Daten Dritter (zum Beispiel Lead-Daten) im Rahmen der Nutzung der gelieferten KI-Agenten unmittelbar über sein eigenes Anthropic-Konto. Die hierfür erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließt der Kunde direkt mit Anthropic, PBC. Der Anbieter ist insoweit nicht Auftragsverarbeiter des Kunden. Soweit der Anbieter im Rahmen der Einrichtung ausnahmsweise mit personenbezogenen Daten Dritter in Berührung kommt, schließen die Parteien hierzu eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Anbieter wird die Einrichtungsphase, soweit möglich, ausschließlich mit anonymisierten Test- oder Mustermaterialien des Kunden durchführen.
- Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der über die KI-Agenten verarbeiteten personenbezogenen Daten Dritter allein verantwortlich. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage (zum Beispiel Einwilligung, berechtigtes Interesse) und für die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Einrichtung oder Beratung selbst personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung auf Servern in der Europäischen Union. Die Nutzung der gelieferten KI-Agenten durch den Kunden erfolgt über die Anthropic-Plattform; insoweit gelten die Datenschutzbestimmungen der Anthropic, PBC. Der Kunde stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO bei der Nutzung der Anthropic-Plattform eingehalten sind.
§ 24 Höhere Gewalt
- Die Vertragsparteien sind von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit die Leistungserbringung durch Umstände höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird. Als Umstände höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Pandemien sowie behördliche Anordnungen.
- Auch der dauerhafte Ausfall wesentlicher Drittanbieter-Dienste, insbesondere der Anthropic-Plattform, gilt als Fall höherer Gewalt, soweit der Anbieter den Ausfall nicht zu vertreten hat.
- Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt sowie über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung informieren.
§ 25 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung oder zur Anpassung an wesentliche Veränderungen des Marktes erforderlich ist.
- Änderungen werden dem Kunden in Textform mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt in der Regel per E-Mail an die zuletzt vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse.
- Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
- Widerspricht der Kunde, kann er den betroffenen Vertrag innerhalb der Widerspruchsfrist außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB kündigen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten oder Vergütungen.
- Für bereits vollständig abgewickelte Einmalprodukte finden Änderungen dieser AGB keine Anwendung.
§ 26 Schlussbestimmungen
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Jüchen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mönchengladbach. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis gestattet.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: 30.07.2026 · Scale2Boss · Thorsten Carl · Marktstraße 31, 41363 Jüchen · scale2boss.com